Aufhebung der Quarantänepflicht: Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Iven im Interview bei hitradio rt1
Am 15. November 2022 wurde die bayerische Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS–CoV–2 getesteten Personen (AV Corona–Schutzmaßnahmen) geändert und damit ab dem 16. November 2022 die Quarantäne-Pflicht auch nach einem positiven Test aufgehoben. Für positiv getestete Personen gilt außerhalb der eigenen Wohnung nur noch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Zur ...
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