Vorsicht bei Zustellung einer Kündigung per Einschreiben!
Vorsicht bei Zustellung einer Kündigung per Einschreiben! Die Wirksamkeit der Kündigung hängt unter anderem davon ab, dass das Original Kündigungsschreiben dem Mitarbeitenden zugestellt wurde. Die Beweislast hierfür trägt der Arbeitgeber. Entscheidend ist der Zugangszeitpunkt insbesondere für die Berechnung der Kündigungsfrist. Beträgt diese z.B. einen Monat zum Quartalsende und geht dem Mitarbeiter am 02.03. zu, so ...
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