Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften
Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften Die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Beschäftigung von Honorarkräften weist über die letzten Jahre kontinuierlich in eine Richtung, nämlich zur Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Im Sommer 2022 hat das Bundessozialgericht für eine auf Honorarbasis beschäftigte Lehrerin an einer Musikschule eine abhängige Beschäftigung angenommen („Herrenberg-Urteil“ vom 28.6.2022, Az. B 12 R 3/20 R). ...
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