Wenn der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... dem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... schuldhaft einen Schaden zufügt haftet er hierfür grundsätzlich zivilrechtlich nach den allgemeinen Regeln. Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... muss sich jedoch sein Betriebsrisiko anrechnen lassen, wenn es im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit zum Schaden gekommen ist. Die Rechtsprechung hat hierzu die sog. Grundsätze zur ArbeitnehmerhaftungWenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schuldhaft einen Schaden zufügt haftet... weiterlesen... (andere Bezeichung: Regelungen zum innerbetrieblichen Schadensausgleich) entwickelt. Danach haftet der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... gegenüber dem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... nur beschränkt.
Konkret entfällt die Haftung des Arbeitnehmers, wenn dieser nur mit leichtester Fahrlässigkeit gehandelt hat, im Bereich der leichten oder mittleren Fahrlässigkeit kommt es zu einer Haftungsteilung, während den ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz grundsätzlich die volle Haftung trifft. Diese Fallgruppen werden aber zusätzlich durch weitere Billigkeitsgesichtspunke, insbesondere bei hohen Schäden oder einer Versicherbarkeit des Schadens, modifiziert.
Zudem gibt es oftmals Regelungen in Betriebsvereinbarunegen oder Tarifverträgen, die zu weiteren Entlassungen des Arbeitnehmers führen.
Sofern der Schaden bei einem Dritten eintritt, hat der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... gegenüber dem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... einen Freistellungsanspruch.
Besteht der Schaden dagegen in einem Personenschaden des Arbeitnehmers oder seines Arbeitskollegen, gelten insoweit allein die Regeln über Arbeitsunfälle (siehe dort.)