Die Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§ 2, 2a ArbGG genannten Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Unterschieden wird zwischen dem Urteilsverfahren, das für Streitigkeiten zwischen ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... und ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... gilt, sowie dem Beschlussverfahren in Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Mitbestimmung.
Die Artbeitsgerichte haben demnach die ausschließliche Zuständigkeit für bürgerliche Streitigkeiten zwischen ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... und ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... aus dem Arbeitsverhältnis und über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Beispiele sind Kündigungsschutz- und Lohnklagen.
Für das Verfahren vor dem ArbeitsgerichtDie Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§... weiterlesen... gilt das ArbGG und ergänzend die ZPO. Im Urteilsverfahren erfolgt eine Güteverhandlung vor dem Einzelrichter. Scheitert dieser Versuch einer Einigung, findet, nachdem Schriftsätze gewechselt wurden, ein Kammertermin statt. Die Kammer ist dann mit einem Berufsrichter und zwei Beisitzern aus der Praxis besetzt. Das Gericht entscheidet durch Urteil. RechtsmittelDie Arbeitsgerichte (ArbG) entscheiden in individualrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. in... gegen die Urteile der Arbeitsgerichte ist die BerufungDie Arbeitsgerichte (ArbG) entscheiden in individualrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. in... zum LandesarbeitsgerichtSiehe: Berufung weiterlesen... (LAG).
Im Verfahren vor dem ArbeitsgerichtDie Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§... weiterlesen... ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Vertretung durch arbeitsrechtlich spezialisierte Anwälte ist wegen des komplexen Rechtsgebietes und der erheblichen finanziellen Risiken aber regelmäßig erforderlich, um keine erheblichen Nachteile zu erleiden. Im Verfahren vor dem LAG oder den BundesarbeitsgerichtDas Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist zuständig für... weiterlesen... (BAG) besteht Anwaltszwang.
Örtlich zuständig ist das ArbeitsgerichtDie Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§... weiterlesen... am Sitz des Arbeitgebers, aber auch das ArbeitsgerichtDie Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§... weiterlesen..., in dessen Bezirk der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat (§ 48 I a ArbGG).