Bezieher von ArbeitslosengeldAnspruch auf Arbeitslosengeld hat ein Arbeitnehmer nach dem SGB III,... weiterlesen... II (ALG II/Hartz IV) oder jetzt von Bürgergeld können bis zur Dauer von 24 Monaten in einem Zeitraum von fünf Jahren zu so genannten „Ein Euro Jobs“ herangezogen werden, § 16d SGB II. Die Beschäftigung dient dazu, den Betroffenen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Diese Tätigkeiten begründen kein Arbeitsverhältnis und ist angemessen zu entschädigen. Zuständig für Streitigkeiten sind die Sozialgerichte.