Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) enthält zahlreiche Schutzvorschriften für ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen..., die noch nicht 18 Jahre alt sind.
So ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Jugendliche dürfen an nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und an nicht mehr als 8 ½ Stunden pro Tag beschäftigt werden. Grundsätzlich gilt eine 5 Tage Woche sowie das Verbot der Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Hiervon bestehen jedoch Ausnahmen. Besonderheiten gelten auch für Pausenzeiten und gefährliche, bzw. besonders anstrengende Arbeiten.
Vorsätzliche aber auch fahrlässige Verstöße gegen das JArbSchG werden mit Geld- und Freiheitsstrafen sowie erheblichen Bußgeldern geahndet. In Zweifelsfällen ist daher eine vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt immer sinnvoll.