Arbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... beschäftigt. Insoweit wird also der Begriff des Arbeitgebers nicht eigens positiv definiert, sondern nur mit Hilfe des Arbeitnehmerbegriffs beschrieben. Anders als bei Arbeitnehmern können nicht nur natürliche Personen (Menschen) Arbeitgeber sein, sondern auch sog. juristische Personen, wie z.B. eine GmbH, oHG, KG etc.