Siehe auch Kündigung12321432 weiterlesen.... Mit einer Bezeichnung der Kündigung12321432 weiterlesen... als ordentliche Kündigung12321432 weiterlesen... findet eine Abgrenzung zum Begriff der außerordentlichen Kündigung12321432 weiterlesen... statt. Eine außerordentliche Kündigung12321432 weiterlesen... ist normalerweise an das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebunden. Dagegen setzt eine ordentliche Kündigung12321432 weiterlesen... nur dann einen Grund voraus, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder ein Sonderkündigungsschutz wie z. B. für Betriebsräte, Schwangere, Mütter nach der Entbindung etc. gilt. Die Kündigung12321432 weiterlesen... ist dann ohne die erforderliche Begründung nicht mehr möglich. So kann bei Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes eine Kündigung12321432 weiterlesen... nur aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen erfolgen. Hinzu kommen die Verdachts- und die Druckkündigung als eigenständige Kündigungsgründe. Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung12321432 weiterlesen... ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder dem Gesetz (§ 622 BGB).