Das Kollektiv-ArbeitsrechtDas Kollektiv-Arbeitsrecht umfasst die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den... umfasst die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer, also das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen. Dazu gehören insbesondere das Tarifvertragsrecht und die Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben (Betriebsverfassungsrecht). Der einzelne Arbeitnehmer wird hier nur mittelbar über seine Interessensvertretungen angesprochen. Mit „Kollektiv“ können verschiedene Personenkreise gemeint sein. Neben allen Arbeitnehmern des Betriebs können auch kleinere Gruppen wie beispielsweise alle schwerbehinderten Menschen eines Betriebs im jeweiligen Einzelfall gemeint sein. Entscheidend ist, dass immer eine (bestimmte) Gruppe von Arbeitnehmern betroffen ist und nicht nur ein einzelner Arbeitnehmer.
Im Gegensatz dazu fasst man unter den Begriff des Individual-Arbeitsrechts die Regeln zusammen, die die direkten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer beschreiben. Es bezieht sich auf Rechte und Pflichten beider Vertragspartner bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses.