Die Energiepreispauschale ist derzeit in aller Munde. Wir wollen Ihnen einen Überblick darüber geben, was auf die ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... zukommt.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung entschieden, auf verschiedenen Wegen für eine Entlastung der Bevölkerung zu sorgen. Ein Teil des Maßnahmenkatalogs ist die Energiepreispauschale i. H. v. 300,00 €.
Wer erhält die Zahlung?
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale haben alle Personen, die im Laufe des Jahres 2022 in Deutschland wohnen und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus einem Arbeitsverhältnis, aus einem Gewerbe oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb haben.
Grundsätzlich sind alle ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen..., auch kurzfristig oder geringfügig BeschäftigteVon einer geringfügigen Beschäftigung wird bei einer Vergütung von bis... weiterlesen... sowie Aushilfskräfte anspruchsberechtigt. Auch Azubis, ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... in der passiven Phase der Altersteilzeit, Personen die sich im MutterschutzEinführung Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz von Frauen während der... weiterlesen... oder in Elternteil befinden und Werkstudenten im entgeltlichen PraktikumNach § 22 Abs. 1 S. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind... weiterlesen... haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Die Tätigkeit muss im Jahr 2022 erbracht worden sein. Eine Mindestdauer oder ein bestimmter hierfür erforderlicher Zeitpunkt sind nicht festgeschrieben.
Wer leistet die Zahlung?
Wenn am 01.09.2022 ein Arbeitsverhältnis besteht und der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... in die Steuerklasse 1 – 5 eingereiht ist oder als geringfügig Beschäftigter pauschal besteuerter Arbeitslohn bezogen wird, zahlt derjenige ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt...., bei dem am 01.09.2022 ein Arbeitsverhältnis besteht, die Energiepreispauschale aus. Besteht am 01.09.2022 kein Arbeitsverhältnis, liegen aber dennoch die Anspruchsvoraussetzungen vor, so kann die Auszahlung über die Steuererklärung erfolgen.
ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... sollen die Energiepreispauschale im September 2022 an die ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... auszahlen.
Wie erfolgt die Erstattung der Beträge an den ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt....?
ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... dürfen die Energiepreispauschale vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen. Bei einer monatlichen Anmeldung ist die Energiepreispauschale in der bis 10.09.2022 fälligen Anmeldung für August 2022 abzusetzen. Übersteigt der Betrag, den der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... insgesamt für die Energiepreispauschale an die ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... ausbezahlt, die insgesamt abzuführende Lohnsteuer, wird dem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... der übersteigende Betrag vom Finanzamt erstattet.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Vielzahl weiterer Fragen in FAQs beantwortet. Diese finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Auch wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.