Unter den aufgelisteten Rubriken stellen wir Ihnen die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit vor. Demnach konzentriert sich unsere Tätigkeit auf die Bereiche ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt…., ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit… weiterlesen…, Betriebsräte und Unternehmen.
Es geht uns nicht darum sämtliche Rechtsgebiete abzudecken. Unser Anspruch ist vielmehr, das Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht qualitativ hochwertig zu besetzen, um das jeweils Optimale für Sie zu erreichen.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit… weiterlesen… werden von uns eingehend beraten und engagiert vertreten.
Wir beraten und betreuen Sie als Betriebs-, PersonalratSiehe: öffentlicher Dienst weiterlesen… oder Mitarbeitervertretung in allen kollektivrechtlichenen Fragestellungen
Maßgeschneiderte Seminare nach Ihren Wünschen, insbesondere im ArbeitsrechtDas Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer. Der Ursprung des… weiterlesen….