HSK Arbeitsrecht

Unter den aufgelisteten Rubriken stellen wir Ihnen die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit vor. Demnach konzentriert sich unsere Tätigkeit auf die Bereiche Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen.

Es geht uns nicht darum sämtliche Rechtsgebiete abzudecken. Unser Anspruch ist vielmehr, das Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht qualitativ hochwertig zu besetzen, um das jeweils Optimale für Sie zu erreichen.

Schwerpunkte

Arbeitgeber

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer werden von uns eingehend beraten und engagiert vertreten.

Betriebsräte

Wir beraten und betreuen Sie als Betriebs-, Personalrat oder Mitarbeitervertretung in allen kollektivrechtlichenen Fragestellungen

Personal-
dienstleister

Der Einsatz externer Mitarbeiter ist ein Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit.


Schulungen

Maßgeschneiderte Seminare nach Ihren Wünschen, insbesondere im Arbeitsrecht.