Jugendschutz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeitnehmer, die noch nicht 18 Jahre alt sind. So ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich verboten. Jugendliche dürfen an nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und an nicht mehr als 8 ½ Stunden pro Tag beschäftigt werden. Grundsätzlich gilt eine 5 Tage Woche sowie ...
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