Verdachtskündigung
Bei einer Verdachtskündigung wird ein vermutetes Verhalten zum Gegenstand einer Kündigung gemacht. Es handelt sich so gesehen um einen eigenständigen Kündigungsgrund, da in diesem Fall ausnahmsweise die bloße Möglichkeit des vertragswidrigen Verhaltens eine Kündigung rechtfertigt. Ein Arbeitgeber der eine Verdachtskündigung ausspricht sollte jedenfalls zuvor die Voraussetzungen dieser Maßnahme durch eine arbeitsrchtlich spezialisierten Anwalt prüfen lassen. ...
WeiterlesenVergleich
Im Rahmen eines Prozesses ist ein Vergleich die einvernehmliche Beendigung der Auseinandersetzung durch gegenseitiges Nachgeben (vgl. auch § 779 BGB). Der Vergleich beinhaltet immer auch einen (gegenseitigen) Verzicht auf eigene Rechtspositionen zum Zwecke der Befriedung. Gerade im Arbeitsrecht hat der gerichtliche Vergleich große Bedeutung, da gut 90 % der Streitigkeiten vor Gericht durch Vergleich beendet werden. ...
WeiterlesenVergütung
Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer das vereinbarte oder sich aus dem Tarifvertrag ergebende Arbeitsentgelt als Vergütung. Zum Arbeitsentgelt zählen neben dem laufenden Entgelt (Grundlohn) auch die zusätzlichen flexiblen Entgeltleistungen, soweit sie nicht Aufwendungen oder sonstige finanzielle Einbußen des Arbeitnehmers ausgleichen wollen (zum letzteren zählen z.B.: Aufwendungsersatz, Abfindungen). Auch wenn im Arbeitsvertrag keine Vergütungspflicht vereinbart wurde, ...
WeiterlesenVerjährung
Wie alle Ansprüche unterliegen auch die Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag der Verjährung. D.h. die Ansprüche sind meist innerhalb einer Frist von ca. drei Jahren, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist, gerichtlich geltend zu machen. Ansonsten kann die Gegenseite die Erfüllung der Ansprüche verweigern. Es genügt nicht die Forderung einfach ...
WeiterlesenVersetzung
Mit einer Versetzung des Arbeitnehmers wird die Zuweisung eines anderen räumlich oder sachlich abweichenden Aufgabengebiets für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber beschrieben. Der Arbeitgeber ist hierzu berechtigt, soweit er sich im Rahmen seines Direktionsrechts bewegt. Wie weit dieses Direktionsrecht reicht, ergibt sich einerseits aus einer Auslegung der im Arbeitsvertrag getroffenen Regelungen sowie den Grenzen billigen ...
WeiterlesenVollstreckung
Arbeitsgerichtliche Urteile oder Vergleiche können wie auch sonst im Zivilrecht durch Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Insoweit gelten dieselben Regelungen, § 62 Abs. 2 ArbGG. Besonderheiten bestehen darin, dass auch aus noch nicht rechtskräftigen Urteilen der Arbeitsgerichte ohne Beschränkung vorläufig vollstreckt werden kann. Erst auf Antrag des Gegners kann eine Beschränkung der Zwangvollstreckung in Ausnahmefällen angeordnet werden, vgl. § 62 ...
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