Auszubildender/Azubi ist jemand, der sich im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 3 BBiG (Berufsbildungsgesetz) befindet. Es handelt sich um eine Ausbildung nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht zum Erwerb der sich in einer wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Diese sind in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln, wobei neben dem Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit auch der Erwerb bestimmter sozialer Kompetenzen bzw. Schlüsselqualifikationen wie z.B. Team- und Kommunikationsfähigkeit dazu gehört.
Das Berufsausbildungsverhältnis ist nach überwiegender Meinung kein Arbeitsverhältnis, da der Ausbildungszweck überwiegt. Dementsprechend sind nach § 10 Abs. 2 BBiG auf dem Berufsausbildungsvertrag, die für den ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des (privatrechtlichen) Dienstvertrages. Er... weiterlesen... geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze nur insoweit anzuwenden, als sich aus seinem Wesen und Zweck sowie dem BBiG nichts anderes ergibt.