Der Begriff des Bereitschaftsdienstes wird in §§ 5 III, 7 I Nr. 1 u. 4 ArbZG genannt. Es handelt sich um Zeiten in denen sich der ArbN außerhalb der regelmäßigen ArbeitszeitRegelungen zur zulässigen Arbeitszeit finden sich im Arbeitszeitgesetz. Danach darf... weiterlesen... an einer vom ArbG festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, um bei Bedarf seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können. Der BereitschaftsdienstDer Begriff des Bereitschaftsdienstes wird in §§ 5 III, 7... weiterlesen... gehört zur ArbeitszeitRegelungen zur zulässigen Arbeitszeit finden sich im Arbeitszeitgesetz. Danach darf... weiterlesen... und ist vergütungspflichtig. Möglich ist aber diesen mit einem geringeren Satz zu vergüten, wenn es eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... und ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... gibt. Siehe auch RufbereitschaftRufbereitschaft = Hintergrunddienst (§ 5 III, § 7 II Nr.1... weiterlesen....