Siehe: betriebliche ÜbungAnsprüche des Arbeitnehmers können sich nicht nur aus einer arbeitsvertraglichen... weiterlesen...
Unter einer negativen betrieblichen Übung versteht man, dass ein Anspruch, der durch betriebliche ÜbungAnsprüche des Arbeitnehmers können sich nicht nur aus einer arbeitsvertraglichen... weiterlesen... begründet wurde, durch eine gleichartige negative Verhaltensweise wieder zum Wegfall kommt, z.B. weil die ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... der Ankündigung des Arbeitgebers, eine bisher gewährte Leistung zukünftig nur noch freiwillig und für die Zukunft widerruflich zu gewähren, nicht widersprochen haben. Das BAG hat die Möglichkeit einer entgegenstehenden (negativen) betrieblichen Übung nunmehr auf extreme Ausnahmefälle beschränkt, die in der Praxis nicht mehr vorkommen. Es hat im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB verlangt, dass der Arbeitnehner zuvor über die Bedeutung seines Schweigens aufgeklärt und ihm zudem eine angemmessene Frist zur Abgabe einer Erklärung eingeräumt wurde. Dann aber kommt der Sachverhalt einer einvernehmlichen Aufhebung des vertraglichen Anspruchs gleich.