Gleitzeit ermöglicht es dem Arbeitnehmer seinen Arbeitsbeginn und Arbeitsende selbst zu bestimmen. Häufig ist hierbei eine Kernarbeitszeit einzuhalten.
Gleitzeit kann es geben als sog. einfache Gleitzeit oder qualifizierte Gleitzeit. Bei der einfachen Gleitzeit hat der Arbeitnehmer am Tag eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden abzuleisten. Er kann insoweit nur den Beginn und über die Dauer bzw. Lage der Pausen auch das Arbeitsende bestimmen. In einem qualifizierten Gleitzeitsystemen ist der Arbeitnehmer auch berechtigt, die Dauer der Arbeitszeit an den einzelnen Arbeitstagen innerhalb des vereinbarten Ausgleichszeitraums zu variieren. Erforderlich aber auch ausreichend ist es, wenn der ArbN die regelmäßig geschuldete Arbeitszeit innerhalb des vereinbarten Ausgleichszeitraums erreicht. Systeme zur qualifizierten Gleitzeit können auch zur Bildung eines größeren Arbeitsstundenguthaben verwendet werden (Stichworte: Blockfreizeiten, Sabbatical, Lebensarbeitszeit).