Gratifikationen sind Sonderzuwendungen aus bestimmtem Anlass, die als Anerkennung für geleistete Dienste und/oder die Betriebstreue des Arbeitnehmers gezahlt werden. Dazu gehören Jubiläumszahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikationen, Jahressonderzahlungen, 13. Monatsgehalt etc. Weiter gehört hierzu die sog. GesundheitsprämieSiehe: Gratifikation weiterlesen... (siehe unten).
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine GratifikationGratifikationen sind Sonderzuwendungen aus bestimmtem Anlass, die als Anerkennung für... weiterlesen... gibt es nicht. Der Anspruch kann aber auf einer arbeitsvertraglichen, einer tariflichen Regelung oder auf einer betrieblichen Übung (siehe: betriebliche ÜbungAnsprüche des Arbeitnehmers können sich nicht nur aus einer arbeitsvertraglichen... weiterlesen...) beruhen. Die Höhe des Anspruchs ergibt sich aus der jeweiligen Regelung.
Häufig versuchen ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... durch das Streichen der GratifikationGratifikationen sind Sonderzuwendungen aus bestimmtem Anlass, die als Anerkennung für... weiterlesen..., einer Kürzung oder einem Rückforderungsverlangen bei vorzeitigem Ausscheiden die Arbeitsleistung und/oder Betriebstreue des Arbeitnehmers zu steuern. Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... ist hierbei aber an relativ starre Regelungen gebunden. Verletzt er diese, behält der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... seinen Anspruch auf die GratifikationGratifikationen sind Sonderzuwendungen aus bestimmtem Anlass, die als Anerkennung für... weiterlesen... und kann diesen notfalls gerichtlich durchsetzen.
Speziell für die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel gilt folgendes:
– Bei einer nur geringen Zahlung bis zu 100,- EUR ist eine Rückzahlungsklausel unzulässig.
– Bei einer Zahlung bis zur Höhe eines Bruttomonatseinkommens ist eine Bindungsfrist von drei Kalendermonaten jedenfalls zulässig. – Besonders hohe Zahlungen können auch längere Bindungsfristen rechtfertigen.
Ohne eine Rückzahlungsklausel besteht keine Rückzahlungspflicht.
Die Arbeitsvertragsparteien können auch eine Regelung vereinbaren, wonach die Höhe einer GratifikationGratifikationen sind Sonderzuwendungen aus bestimmtem Anlass, die als Anerkennung für... weiterlesen... von den Krankheitszeiten des Arbeitnehmers abhängig ist (GesundheitsprämieSiehe: Gratifikation weiterlesen...). Hierbei ist aber die Grenze des § 4a EntgeltfortzahlungsG zu beachten. Pro Tag des Fehlens wegen KrankheitKrankheit ist ein regelwidriger Körper-, oder Geisteszustand, der der Heilbehandlung... weiterlesen... darf die Kürzung nicht mehr ¼ eines Tagesverdienstes betragen.
Unzulässig ist es aber, wenn der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... versucht mit der GratifikationGratifikationen sind Sonderzuwendungen aus bestimmtem Anlass, die als Anerkennung für... weiterlesen... (Sonderzahlungen) sowohl die Arbeitsleistung wie auch die Betriebstreue des Arbeitnehmers zu steuern. Ein solcher Versuch führt dazu, dass der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... die GratifikationGratifikationen sind Sonderzuwendungen aus bestimmtem Anlass, die als Anerkennung für... weiterlesen... vorbehaltlos verlangen kann.