Für das Verfahren vor dem ArbeitsgerichtDie Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§... weiterlesen... gilt das ArbGG und ergänzend die ZPO. Im Urteilsverfahren erfolgt eine Güteverhandlung vor dem Einzelrichter. Scheitert dieser Versuch einer Einigung findet ein Kammertermin statt. Dieser wird durch Schriftsätze entsprechend vorbereitet (siehe: ArbeitsgerichtDie Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§... weiterlesen...).
Wer den GüteterminFür das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gilt das ArbGG und... weiterlesen... nicht nutzt sollte sich seiner Sache sehr sicher sein. Bei Bestandsstreitigkeiten, also Kündigungsschutzklagen (siehe KündigungsschutzSiehe auch Kündigung. Mit einer Bezeichnung der Kündigung als ordentliche...) und Entfristungsklagen (siehe BefristungBei einer Befristung kann zwischen einer Berfristung des Arbeitsverhältnisses selbst... weiterlesen...) sollten ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... mit ihrem Anwalt stets prüfen und abwägen, ob der Rechtsstreit in der Güteverhandlung durch VergleichIm Rahmen eines Prozesses ist ein Vergleich die einvernehmliche Beendigung... weiterlesen... beendet werden kann. Der GüteterminFür das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gilt das ArbGG und... weiterlesen... hat große Wichtigkeit, da er unter Vermittlung des Arbeitsrichters eine Möglichkeit zur schnellen und unproblematischen Einigung bietet. Um diese Chance auf die bestmögliche Art zu nutzen, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und gründlichen Abwägung der Risiken.
Stellt sich nach einer langen Verfahrensdauer im späteren Kammertermin heraus, dass die Klage für den ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... Erfolg hat, wird die Sache für den ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... wegen des Annahmeverzugsrisikos (siehe AnnahmeverzugGrundsätzlich gilt: ohne Arbeit kein Lohn! Kommt der Arbeitgeber jedoch... weiterlesen...) oft sehr teuer. Scheitert der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen..., wird er allerdings auch keine AbfindungEntgegen verbreiteter Meinung hat ein gekündigter Arbeitnehmer abgesehen vom Sonderfall... weiterlesen... (siehe AbfindungEntgegen verbreiteter Meinung hat ein gekündigter Arbeitnehmer abgesehen vom Sonderfall... weiterlesen...) durchsetzen.