Wird hinsichtlich des Arbeitgebers Insolvenzantrag gestellt und wird das Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt das zuständige Amtsgericht einen Insolvenzverwalter. Dieser nimmt die Arbeitgeberaufgaben wahr. Der Insolvenzverwalter kann die Arbeitsverhältnisse unter erleichterten Voraussetzungen betriebsbedingt kündigen (siehe: Kündigungsschutz).
Wird wegen Insolvenz rückständiger Lohn nicht bezahlt, so können Arbeitnehmer Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen (siehe Insolvenzgeld).