Wird hinsichtlich des Arbeitgebers Insolvenzantrag gestellt und wird das Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt das zuständige Amtsgericht einen Insolvenzverwalter. Dieser nimmt die Arbeitgeberaufgaben wahr. Der Insolvenzverwalter kann die Arbeitsverhältnisse unter erleichterten Voraussetzungen betriebsbedingt kündigen (siehe: KündigungsschutzSiehe auch Kündigung. Mit einer Bezeichnung der Kündigung als ordentliche...).
Wird wegen InsolvenzWird hinsichtlich des Arbeitgebers Insolvenzantrag gestellt und wird das Insolvenzverfahren... weiterlesen... rückständiger Lohn nicht bezahlt, so können ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen (siehe Insolvenzgeld).