Die Einrichtungen der öffentlichen Hand, also z.B. Gemeinden, deren Kommunalunternehmen, Landkreise, Länder und der Bund, spielen als ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... eine große Rolle. Soweit diese öffentlichen ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... nicht als Dienstherr Beamte, sonder ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... beschäftigen unterliegen diese Arbeitsverhältnisse grundsätzlich den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen. Für Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig. Eine Besonderheit liegt darin, dass die öffentlichen ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt...., die mit ihnen zustande kommenden Arbeitsverhältnisse durch entsprechende Klauseln in den Arbeitsverträgen (siehe: GleichstellungsabredeVon einer Gleichstellungsabrede spricht man bei einer Klausel im Arbeitsvertrag... weiterlesen...) den für den öffentlichen Dienst vereinbarten Tarifverträgen unterwerfen, z.B. dem TVÖD. Dies stellt die ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... gegenüber vergleichbaren Tätigkeiten in der privaten Wirtschaft nicht in jeder Beziehung, aber vielfach besser. Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst führen zu zahlreichen Besonderheiten. Im öffentlichen Dienst erfolgt die Mitbestimmung und Personalvertretung nicht durch einen BetriebsratIn Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten (§ 7 BetrVG) Arbeitnehmern... weiterlesen..., sondern durch den PersonalratSiehe: öffentlicher Dienst weiterlesen.... Es gilt nicht das BetrVG, sondern das für den jeweiligen öffentlichen ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... einschlägige Personalvertretungsgesetz.