OT-MitgliedschaftOT-Mitgliedschaft heißt "Ohne-Tarifbindung-Mitgliedschaft". Beschrieben wird damit, dass ein Arbeitgeber auch... weiterlesen... heißt „Ohne-Tarifbindung-Mitgliedschaft“. Beschrieben wird damit, dass ein ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... auch dann Mitglied eines Arbeitgeberverbands sein kann, wenn er nicht an die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge gebunden sein will. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verband inm seiner Satzung eine solche OT-MitgliedschaftOT-Mitgliedschaft heißt "Ohne-Tarifbindung-Mitgliedschaft". Beschrieben wird damit, dass ein Arbeitgeber auch... weiterlesen... ausdrücklich vorsieht und der betreffende ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... eine solche Mitgliedschaft wählt. Letzteres ist unproblematisch, wenn dem betreffenden Mitglied kein Einfluss auf die Tarifpolitik des Verbandes zusteht. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers von einer ordentlichen in eine OT-MitgliedschaftOT-Mitgliedschaft heißt "Ohne-Tarifbindung-Mitgliedschaft". Beschrieben wird damit, dass ein Arbeitgeber auch... weiterlesen... behalten die bis dato geltenden Tarifverträge für den betreffenden ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... ihre Wirksamkeit.