Mankohaftung
Die Mankohaftung ist besondere Form der Schadenshaftung des Arbeitnehmers, wenn diesem ein Bestand an Waren oder Geld zur alleinigen Verwaltung oder Verwahrung anvertraut wurde und sich später eine Fehlmenge oder ein Fehlbetrag herausstellt. Grundlagen der Mankohaftung sind entweder eine besondere Mankovereinbarung oder die allgemeinen Haftungsbestimmungen. IRd. allgemeinen Haftungsbestimmungen gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung . Strittig ...
WeiterlesenMassenentlassung
Beabsichtigt ein Arbeitgeber in Betrieben mit einer Größe von mehr als 20 Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen eine größere Anzahl von Arbeitnehmern zu entlassen, so ist er nach § 17 KSchG verpflichtet dies der Bundesagentur für Arbeit zuvor anzuzeigen. Die Anzeigepflicht besteht gestaffelt nach Betriebsgröße wie folgt: 20 – 59 AN ab 5 zu entlassene ...
WeiterlesenMobbing
Unter „Mobbing“ werden fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende Verhaltensweisen der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung verstanden, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Noch strenger ist das Bundesarbeitsgericht (Urt. 15.09.2016 – 8 AZR 351/15), wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ersatz seiner immateriellen Schäden wegen Mobbings geltend ...
WeiterlesenMutterschutz
Einführung Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Im Anschluss greift das BEEG ab Beantragung der Elternzeit bis zu deren Ende. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt die inhaltlich vergleichbare Mutterschutzverordnung. Im Mutterschutzgesetz finden sich Regelungen zu Beschäftigungsverboten, Kündigungsschutz, Entgeltersatzleistungen und zu den ...
WeiterlesenÖffentlicher Dienst
Die Einrichtungen der öffentlichen Hand, also z.B. Gemeinden, deren Kommunalunternehmen, Landkreise, Länder und der Bund, spielen als Arbeitgeber eine große Rolle. Soweit diese öffentlichen Arbeitgeber nicht als Dienstherr Beamte, sonder Arbeitnehmer beschäftigen unterliegen diese Arbeitsverhältnisse grundsätzlich den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen. Für Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig. Eine Besonderheit liegt darin, dass die öffentlichen Arbeitgeber, die ...
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