Auszubildende/r / Azubi
Auszubildender/Azubi ist jemand, der sich im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 3 BBiG (Berufsbildungsgesetz) befindet. Es handelt sich um eine Ausbildung nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht zum Erwerb der sich in einer wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Diese sind in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln, wobei neben ...
WeiterlesenBefristung
Bei einer Befristung kann zwischen einer Berfristung des Arbeitsverhältnisses selbst und der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (z.B. einer befristeten Erhöhuing der Arbeitszeit) unterschieden werden. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Hier wird zwischen Befristungen mit und ohne sachlichen Grund unterschieden. Befristungsabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Die Befristung ohne sachlichen ...
WeiterlesenBereitschaftsdienst
Der Begriff des Bereitschaftsdienstes wird in §§ 5 III, 7 I Nr. 1 u. 4 ArbZG genannt. Es handelt sich um Zeiten in denen sich der ArbN außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom ArbG festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, um bei Bedarf seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können. Der ...
WeiterlesenBerufsausbildung
Regelungen zur Berufsausbildung finden sich im BBiG. Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit, welche mindestens einen, höchstens vier Monate dauert. Es endet mit Ablauf der Ausbildungszeit oder mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Besteht der Azubi nicht, so kann er eine Verlängerung seiner Berufsausbildung um höchstens ein Jahr verlangen. Nach Ende der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ...
WeiterlesenBerufung
Die Arbeitsgerichte (ArbG) entscheiden in individualrechtlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. in einem Kündigungsschutzprozess oder auch in einer Lohnforderungsklage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber) durch Urteil, sofern sich die Parteien nicht anderweitig einig werden. Gegen Urteile des ArbG kann unter bestimmten Voraussetzungen das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Geschieht das, wird die Angelegenheit nochmals vor einem Landesarbeitsgericht ...
WeiterlesenBerufung
Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) das zulässige Rechtmittel. Berufung kann nur eingelegt werden, wenn sie im Urteil des ArbG zugelassen ist, oder der Wert des Beschwerdegegenstandes 600.- € übersteigt. Im Verfahren vor dem LAG besteht Anwaltszwang....
WeiterlesenBeschäftigungspflicht
Aufgrund des Arbeitsvertrages ist der Arbeitgeber nicht nur verpflichtet dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, er muss ihn auch vertragsgemäß beschäftigen. Trotzdem kann insbesondere nach einer Kündigung ein Bedürfnis für den Arbeitgeber bestehen, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen (siehe: Freistellung). Die Freistellung ist unproblematisch, wenn der Arbeitsvertrag ...
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