Gemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten ProbezeitGemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten Probezeit... weiterlesen... das Arbeitsverhältnis mit einer auf zwei Wochen verkürzten Kündigungsfrist gekündigt werden. Die ProbezeitGemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten Probezeit... weiterlesen... darf nicht länger als sechs Monate sein, es kann aber durchaus eine kürzere ProbezeitGemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten Probezeit... weiterlesen... vereinbart werden. Durch die Vereinbarung einer ProbezeitGemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten Probezeit... weiterlesen... wird lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist erreicht.
Die ProbezeitGemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten Probezeit... weiterlesen... sollte nicht mit der sechs Monate dauernden Wartefrist nach § 1 I KSchG verwechselt werden (siehe: KündigungsschutzGemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten Probezeit...). Diese Frist betrifft die Frage, ob KündigungsschutzGemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten Probezeit... nach dem KSchG besteht, nicht aber die Frage der Länge der einzuhaltenden Kündigungsfrist. Nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist ist eine Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen möglich. Während der Wartefrist, wird grundsätzlich kein Grund für eine Kündigung benötigt. Allerdings besteht bereits der Sonderkündigungsschutz für nach dem Mutterschutzgesetz. Von daher empfiehlt sich eine Befristung für die Dauer der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses.
Kommt auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zur Anwendung, können sich aus diesem eine Probezeitvereinbarung und eine noch kürzere Kündigungsfrist in der ProbezeitGemäß § 622 III BGB kann während einer vereinbarten Probezeit... weiterlesen... ergeben.