Gegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile durch eine geplante Betriebsänderung im Sinne der §§ 111 ff. BetrVG. Andere Nachteile als wirtschaftliche Nachteile können nur in einem freiwilligen, nicht aber in einem nach § 112 IV, V BetrVG erzwingbaren SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... ausgeglichen werden.
Der Zweck des Sozialplans liegt darin, dem von der Betriebsänderung betroffenen ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... die Umstellung zu erleichtern. Der SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... hat insoweit Überbrückungs- und Vorsorgefunktion. Er dient zudem der Steuerung unternehmerischen Handelns und hat deshalb auch Befriedungsfunktion. Der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... erhält aufgrund des Sozialplans meist eine finanzielle Entschädigung (AbfindungEntgegen verbreiteter Meinung hat ein gekündigter Arbeitnehmer abgesehen vom Sonderfall... weiterlesen...) für die, für ihn nachteilige Änderung oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Nach h.M. kann ein (allerdings nur freiwilliger) SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... bereits dann abgeschlossen werden, wenn eine künftige Betriebsänderung nur in groben Umrissen geplant ist (sog. vorsorglicher SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen...). Es braucht hierzu auch nicht festzustehen, dass und inwieweit die Betriebsänderung Nachteile für die ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... zur Folge hat. Es genügt, wenn solche Nachteile nicht ausgeschlossen werden können. Die Betriebsparteien bzw. die EinigungsstelleDie Einigungsstelle ist eine betriebsverfassungsrechtliche Schlichtungsstelle. Sie entscheidet immer dann,... haben dann die Aufgabe festzustellen, ob und welche Nachteile entstehen und dementsprechend ausgeglichen oder abgemildert werden sollen. Ein solcher SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... gilt dann für alle Betriebsänderungen während seiner Geltungsdauer. Für diese kann dann auch kein neuer (besserer) SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... verlangt werden. Unterrichtung, Beratung und InteressenausgleichPlant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung i.S. §§ 111 ff. BetrVG muss... weiterlesen... werden hiervon aber nicht berührt. Erfährt der BetriebsratIn Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten (§ 7 BetrVG) Arbeitnehmern... weiterlesen... aber rechtzeitig von der Betriebsänderung, kann er den vorsorglichen SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... (ohne Nachwirkungsfrist!), soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Frist von drei Monaten kündigen, § 76 V BetrVG.
Von solchen freiwilligen vorsorglichen Sozialplänen, sind freiwillige Dauer- oder Rahmensozialpläne zu unterscheiden. Diese werden nur im Hinblick auf die abstrakte Möglichkeit einer Betriebsänderung geschlossen. Durch sie wird der Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines weiteren Sozialplans nicht ausgeschlossen.
Üblicherweise werden in einem SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, Erstattung von Umzugskosten, Wegegeld, Ausgleichszulagen, Weitergewährung von Werkswohnungen, Übergangsregelung für die Zahlung von Gratifikationen u.ä., Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen, Ausgleich für den Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge etc. vereinbart.
Es müssen nicht alle Nachteile ausgeglichen werden und die Betriebspartner sind frei in der Entscheidung, welche Nachteile durch welche Leistungen ausgeglichen werden.
Einzuhalten sind aber die Grenzen der Regelungsmacht. Unzulässig ist es demnach eine Kürzung individualrechtlicher Ansprüche der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen.... So darf die Sozialplanleistung nicht von der Nichterhebung einer KündigungsschutzklageWill der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt,... weiterlesen..., wohl aber von der Erfolglosigkeit einer KündigungsschutzklageWill der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt,... weiterlesen... abhängig gemacht werden. Auch sog Turboprämien (siehe ebenda) sind zulässig. Unzulässig sind Verstöße gegen § 75 Abs. 1 BetrVG und Verletzungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes (zulässig aber, die (teilweise) Herausnahme von Arbeitnehmern aus dem Kreis der Abfindungsberechtigten, die einen zumutbaren Arbeitsplatz abgelehnt haben oder die durch Eigenkündigungen bzw. AufhebungsvertragIm Aufhebungsvertrag wird eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart, in der... weiterlesen... (sofern sie nicht vom ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... aufgrund der Betriebsänderung dazu veranlasst wurden) aus dem Unternehmen ausgeschieden sind; teilweise auch zulässig: individuelle Berechnung der AbfindungEntgegen verbreiteter Meinung hat ein gekündigter Arbeitnehmer abgesehen vom Sonderfall... weiterlesen... für ältere ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen..., verbunden mit einer pauschalen AbfindungEntgegen verbreiteter Meinung hat ein gekündigter Arbeitnehmer abgesehen vom Sonderfall... weiterlesen... jüngerer ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen...; Anrechnung von Leistungen aus einer Vorruhestandsregelung; Vereinbarung von Höchstbeträgen).
Sofern keine Einigung über einen SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... erzielt wird, kann nach § 112 IV BetrVG ein solcher durch Anrufung der EinigungsstelleDie Einigungsstelle ist eine betriebsverfassungsrechtliche Schlichtungsstelle. Sie entscheidet immer dann,... erzwungen werden. Diese hat dann unter Beachtung der Ermessensgrenzen des § 112 V BetrVG einen SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... aufzustellen. § 112 V geht insoweit der Vorschrift über die Ermessensausübung der EinigungsstelleDie Einigungsstelle ist eine betriebsverfassungsrechtliche Schlichtungsstelle. Sie entscheidet immer dann,... in § 76 V 3 BetrVG vor als dort ein engerer Ermessensspielraum besteht. Die Ermessenskontrolle bezieht sich aber immer nur auf die Regelung insgesamt, ob diese der Billigkeit entspricht und ob einzelne ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... oder Gruppen von ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... in unbilliger Weise benachteiligt werden. Soweit demnach eine Korrektur des Sozialplans stattfindet, führt dies nur zur Änderung der betreffenden Regelung und damit zu einer (hinzunehmenden) Erhöhung des Sozialplanvolumens. Dies kann aber dann nicht mehr gelten, wenn die Änderungen erheblich sind.
Danach sind die sozialen Belange der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... ebenso wie die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Entscheidung für das Unternehmen zu beachten.
Hinzuweisen ist des Weiteren auf § 143a SGB III, der die Anrechnung von Abfindungen auf das ArbeitslosengeldAnspruch auf Arbeitslosengeld hat ein Arbeitnehmer nach dem SGB III,... weiterlesen... für die Dauer der ordentlichen KündigungsfristSoweit nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung gegeben sind,... weiterlesen... vorschreibt, sofern das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung dieser Frist beendet wurde.
Nach den §§ 254 ff. SGB III können zudem beschäftigungsfördernde Maßnahmen in Sozialplänen staatlich gefördert werden. An Stelle einer AbfindungEntgegen verbreiteter Meinung hat ein gekündigter Arbeitnehmer abgesehen vom Sonderfall... weiterlesen... wegen der Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis kommt der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... in den Genuss einer beschäftigungsfördernden Maßnahme, die seine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern soll. Es ist strittig, ob eine solche Maßnahme auch durch eine EinigungsstelleDie Einigungsstelle ist eine betriebsverfassungsrechtliche Schlichtungsstelle. Sie entscheidet immer dann,... vorgeschrieben werden kann. Bezuschusst werden allerdings nur Maßnahmen für ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen..., die ansonsten der Arbeitslosenversicherung zur Last fallen würden. Auch muss die Maßnahmen geeignet sein eine dauerhafte Eingliederung des Arbeitnehmers in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Der (schriftliche) SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... ist Betriebsvereinbarung und begründet damit individualrechtliche Ansprüche der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen..., auf die nur mit Zustimmung der Betriebsparteien verzichtet werden kann. Für die Einhaltung des Interessenausgleichs besteht dagegen nur eine indirekte Sanktion.
Grundsätzlich kann der SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... nicht gekündigt werden, wenn er sich auf eine bestimmte Betriebsänderung bezieht. Abweichendes gilt nach h.M. nur für Dauerregelungen. Dann aber tritt beim erzwungenen SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... eine Nachwirkung ein, § 77 VI BetrVG. Nach Ansicht des BAG ist (nach KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen...) durch Abschluss eines neuen Sozialplans eine Verschlechterung der Arbeitnehmerpositionen möglich, soweit die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes gewahrt werden.
Auch kann die Geschäftsgrundlage eines Sozialplans entfallen, wenn einem der Betriebspartner nach Treu und Glauben das Festhalten an dem Plan nicht zugemutet werden kann. Über die Änderung entscheidet, sollten sich die Parteien nicht einigen, die EinigungsstelleDie Einigungsstelle ist eine betriebsverfassungsrechtliche Schlichtungsstelle. Sie entscheidet immer dann,.... Hier ist eine Verschlechterung der Arbeitnehmerpositionen möglich.
In zwei Fällen kann nach § 112a BetrVG kein SozialplanGegenstand des Sozialplans ist eine Einigung über den Ausgleich oder... weiterlesen... erzwungen werden, so dass der BetriebsratIn Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten (§ 7 BetrVG) Arbeitnehmern... weiterlesen... auf den Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung angewiesen ist. Im Einzelnen gilt dies bei Betriebsänderungen, die allein in der Entlassung einer bestimmten Anzahl von ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... bestehen (vgl. zu den Schwellenwerten, § 112a) sowie bei Betriebsänderungen in neu gegründeten (nicht älter als vier Jahre alten) Unternehmen.
Selbst bei Eingreifen des § 112a BetrVG bleiben die übrigen Beteiligungsrechte des Betriebsrats unberührt. Insbesondere ist der Versuch eines Interessenausgleichs notwendig, um Nachteilsausgleichsansprüche der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... zu vermeiden.
Die Mitbestimmungsrechte der §§ 111 ff. BetrVG bestehen auch in der InsolvenzWird hinsichtlich des Arbeitgebers Insolvenzantrag gestellt und wird das Insolvenzverfahren... weiterlesen... des ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt..... Die InsO enthält hierzu in den §§ 120 ff. InsO aber einige Sonderregelungen, die die Stellung des Insolvenzverwalters (dieser tritt an die Stelle des Arbeitgebers, § 80 InsO) wesentlich verbessern.