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Mandatsverhältnis/Vergütung:
Das Mandatsverhältnis wird nicht bereits durch das Zusenden einer E-Mail, in der z.B. eine Anfrage enthalten ist, begründet. Erforderlich ist jeweils auch eine Annahme des Mandats durch die Kanzlei. Letzteres ist bereits dann gegeben, wenn auf Anfrage des Mandanten eine rechtliche Beratung erfolgt und nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass damit noch keine Annahme des Mandats verbunden sein soll. Bereits mit der Erstberatung entsteht ein Anspruch auf eine Rechtsanwaltsvergütung (siehe dazu auch Kanzlei/Service/Gebühren- und Berufsordnung).