Aus der Rücksichtnahme- bzw. Treuepflicht des Arbeitnehmers ergibt sich, dass das in § 60 I HGB enthaltene Wettbewerbsverbot für alle ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... einschließlich der Auszubildenden und Mitarbeiter in freien Berufen (analog) gilt. Danach ist dem ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... jede Tätigkeit verboten, die für den ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... Konkurrenz bedeutet, entweder weil der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... im Handelszweig des ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... ein Handelsgewerbe betreibt oder weil er im Handelszweig des ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte macht.
Sollte der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... gegen ein Wettbewerbsverbot verstoßen, stellt dies unter Umständen auch ohne vorherige AbmahnungVor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich.... weiterlesen... einen Kündigungsgrund dar. Anderes gilt wenn der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... ausnahmsweise aus vertretbaren Gründen annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig bzw. werde vom ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... jedenfalls nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen. Dann bedarf es einer vorherigen AbmahnungVor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich.... weiterlesen....
Als unzulässige Konkurrenztätigkeit wurde zB der Handel eines beim Autohersteller beschäftigten ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... mit Jahreswagen angesehen, weil der Autohersteller über sein Vertriebsnetz ebenfalls im Gebrauchtwagenhandel tätig war. Ebenso unzulässig ist die Tätigkeit einer Reisekauffrau, die neben ihrer Tätigkeit als ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... in einem Reisebüro gewerblich eigene Reisen vermittelt und dafür in der Tagespresse öffentlich wirbt. Auch darf der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... nicht bei seinem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... beschäftigte Mitarbeiter oder Kunden abwerben, um im Zusammenwirken mit einem Dritten einen Konkurrenzbetrieb zum Unternehmen seines ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... aufzubauen. Gleiches gilt, wenn man einem vertragsbrüchig gewordenen Arbeitskollegen (als potenziellem neuen ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt....) bei seiner konkurrierenden Tätigkeit hilft.
Keine Konkurrenztätigkeit stellen dagegen Geschäfte dar, die der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... (als Anbieter oder Abnehmer) mit dem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... abschließt, da diese sich nicht (auf gleicher Stufe) im Wettbewerb vollziehen.
Von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist eine noch zulässige Vorbereitungshandlung für eine erst zukünftige Konkurrenztätigkeit nach einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugrenzen. Besteht nicht ausnahmsweise ein nachvertragl. Wettbewerbsverbot (§ 74 HGB) sind Vorbereitungshandlungen zulässig, durch die zunächst nur die formalen und organisatorischen Voraussetzungen für das geplante eigene Handelsunternehmen geschaffen werden. Durch solche interne Maßnahmen wird noch nicht in die Geschäfts- oder Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers eingegriffen. Entscheidend ist vielmehr, ob der Wille, dem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... später Konkurrenz zu machen, nach außen gegenüber den Geschäftspartnern des ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... hervorgetreten ist.
Kündigungsrechtlich relevant ist demnach das Vorfühlen bei Kunden, die Beteiligung und damit verbundene Förderung eines Konkurrenzunternehmens sowie jede weitere konkurrierende Tätigkeit im eigenen oder fremden Namen. Erlaubt dagegen sind zB. das Abschließen eines neuen Arbeitsvertrags für die Zeit nach dem Ausscheiden oder das Anmieten von Räumen für das noch zu gründende Unternehmen. Ebenfalls eine noch zulässige Vorbereitungshandlung ist der Abschluss eines Franchisevertrages zwischen dem ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... und einem Konkurrenten des ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.....
Das Wettbewerbsverbot besteht für die rechtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses und endet nicht vorzeitig durch Suspendierung. Der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... ist selbst dann noch an das Wettbewerbsverbot gebunden, wenn der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... eine unwirksame außerordentliche Kündigungsiehe: Kündigung, außerordentliche weiterlesen... ausspricht, deren Wirksamkeit der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... bestreitet. Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... verhält sich insoweit nicht widersprüchlicher als der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen..., der den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses behauptet, gleichzeitig aber für sich in Anspruch nimmt, nicht gegen das Wettbewerbsverbot zu verstoßen. Der Arbeitnehmer läuft dann Gefahr einen wichtigen Grund für eine weitere außerordentlich KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... zu geben, wenn ihm unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles ein Verschulden anzulasten ist.