ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... können auch über das gesetzlich geforderte Maß hinaus Maßnahmen des Gesundheitsschutzes im Rahmen eines Betriebliche Hygienekonzepte einführen.
ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen..., die sich nicht an die einschlägigen Vorgaben des Arbeitgebers halten und deshalb ihrer Arbeit nicht nachkommen.
verlieren ihren Lohnanspruch und können keinen Annahmeverzugslohn geltend machen (LAG München. Urteil vom 26.10.2021 – Az. 9 Sa 332/21).
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren hatte die bayerische Staatsoper ein betriebliches Hygienekonzept eingeführt. das regelmäßige verpflichtende PCR-Tests vorsah. Dieses betriebliche Hygienekonzepte ging über die gesetzlichen Standards hinaus. Die Klägerin, eine Flötistin weigerte sich, an den Testungen teilzunehmen. Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... stellte daraufhin die Zahlungen ein. Die Klägerin machte Annahmeverzugslohn vor dem ArbeitsgerichtDie Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§... weiterlesen... geltend.
§ 3 ArbSchG
Nach § 3 ArbSchG ist der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... ist daher im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... vor einer Ansteckung mit dem Virus Sars-Cov-2 zu treffen.
Das LandesarbeitsgerichtSiehe: Berufung weiterlesen... München stellte zunächst einmal klar, dass betriebliche Testungen eine geeignete Maßnahme sind, um Ansteckungen im Betrieb zu verhindern und damit die Verpflichtung zum Gesundheitsschutz für die Belegschaft zu erfüllen.
Je nach Arbeitsplatz und den dortigen Gegebenheiten, insbesondere unter Berücksichtigung der auszuübenden Tätigkeiten.
Die erforderlichen Maßnahmen können sehr unterschiedlich sein und sich daher auch im Laufe der Zeit ändern. Im vorliegenden Fall war es den Orchestermitgliedern nicht möglich, während der Ausübung der Tätigkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gerade bei Blasinstrumenten besteht eine erhöhte Verbreitung der Aerosole im Raum. Vor diesem Hintergrund beurteilte das LandesarbeitsgerichtSiehe: Berufung weiterlesen... das vom ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... gewählte Hygienekonzept und die verpflichtenden PCR Tests als geeignet und erforderlich. Die damit einhergehende Weisung des Arbeitgebers war rechtmäßig und die Arbeitnehmerin hätte sich hieran halten müssen. Durch ihre Verweigerung an den Tests teilzunehmen hat die Klägerin ihre Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß angeboten und konnte deshalb auch keinen Annahmeverzugslohn geltend machen.
Für die Praxis bedeutet dies, dass die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der einzuführenden Hygienemaßnahmen der Mindeststandard sind und ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... durchaus darüber hinaus weitere Maßnahmen anordnen können, wenn diese geeignet und erforderlich sind, den Arbeit- und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten sicherzustellen. Es muss jeweils im Einzelfall im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, welche Maßnahmen für welchen Arbeitsplatz einzuführen sind.