Wir beraten und betreuen Sie als BetriebsratIn Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten (§ 7 BetrVG) Arbeitnehmern… weiterlesen…, PersonalratSiehe: öffentlicher Dienst weiterlesen… oder Mitarbeitervertretung in allen kollektiven Fragestellungen, gleichgültig, ob es sich um einzelne spezielle Probleme oder um eine langfristige Begleitung Ihrer Belange handelt.
Gerade für neu gebildete Mitarbeitervertretungen stellt sich oft die Aufgabe, wie sie zügig als kompetente und anerkannte Partner im Dialog mit der Unternehmerseite anerkannt werden. Wir beraten und begleiten Sie auf diesem Weg.
Wir zeigen Ihnen die Fülle der zur Verfügung stehenden Rechte wie auch die Möglichkeiten, diese im Verhandlungswege bzw. notfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.
Sie profitieren dabei in besonderem Maße von unserer Erfahrung im Umgang mit Unternehmen. Dazu gehört es für uns – neben einem sachkundigen Auftreten – auch, den richtigen Ton zu treffen, ohne aber in der Sache die eigene Position aus den Augen zu verlieren.