Bundesarbeitsminister Heil hat heute einen Beschluss der Bundesregierung zur Konkretisierung des Arbeitsschutzes während der Corona-Krise vorgestellt. Im Einzelnen sollten die Arbeitgeber darauf achten, dass in ihren Betrieben folgende zehn Punkte im Rahmen des bestehenden Arbeitsschutzes umgesetzt werden:
Bemerkenswert hierbei ist, dass die oben genannten Regeln vom Arbeitsminister als verbindlich bezeichnet wurden. Dabei beruhen diese nur auf einem Beschluss der Bundesregierung und keinem Gesetz oder einer Rechtsverordnung. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz wie auch das Arbeitssicherheitsgesetz lassen Rechtsverordnungen durch Beschluss der Bundesregierung zu. Solche Rechtsverordnungen bedürfen immer aber auch der Zustimmung des Bundesrats. Von letzterer, oder dass eine solche eingeholt wird, ist aber nicht die Rede. Offensichtlich stellt sich die Bundesregierung vor, dass die Arbeitgeber, die oben genannten Punkte im Rahmen der ohnehin schon erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen bzw. unterweisen.
Quelle und weitere Infos: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbe...