Donnerstag, April 16, 2020 – 16:56
Bundesarbeitsminister Heil hat heute einen Beschluss der Bundesregierung zur Konkretisierung des Arbeitsschutzes während der Corona-Krise vorgestellt. Im Einzelnen sollten die ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt…. darauf achten, dass in ihren Betrieben folgende zehn Punkte im Rahmen des bestehenden Arbeitsschutzes umgesetzt werden:
- Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
- Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
- Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
- Niemals krank zur Arbeit!
- Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
- Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
- Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
- Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“
Bemerkenswert hierbei ist, dass die oben genannten Regeln vom Arbeitsminister als verbindlich bezeichnet wurden. Dabei beruhen diese nur auf einem Beschluss der Bundesregierung und keinem Gesetz oder einer Rechtsverordnung. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz wie auch das Arbeitssicherheitsgesetz lassen Rechtsverordnungen durch Beschluss der Bundesregierung zu. Solche Rechtsverordnungen bedürfen immer aber auch der Zustimmung des Bundesrats. Von letzterer, oder dass eine solche eingeholt wird, ist aber nicht die Rede. Offensichtlich stellt sich die Bundesregierung vor, dass die ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt…., die oben genannten Punkte im Rahmen der ohnehin schon erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen bzw. unterweisen.
Quelle und weitere Infos: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbe…