Der Einsatz externer Mitarbeiter ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei. Wir erklären Ihnen unter welchen Bedingungen Sie externe Beschäftigte auf selbständiger Basis anstellen können, sei es durch Dienst- oder Werkverträge. Insoweit stehen wir Ihnen auch für den Fall eines strafrechtlichen Verfahrens zur Seite. Nicht selten geht die Beschäftigung eines Scheinselbständigen auch mit dem Vorwurf des vorsätzlichen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen einher.
Eine erfolgreiche Strafverteidigung in diesem Bereich setzt vor allem eine fundierte Kenntnis der aufgeworfenen sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen voraus. Hier sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Wir bieten Ihnen insoweit nicht nur eine rechtliche Überprüfung der geschlossenen oder zu schließenden Verträge, sondern geben Ihnen auch wertvolle Hinweise für die praktische Umsetzung bzw. überprüfen diese mit Ihnen vor Ort. Sie erhalten hierdurch die Gewähr Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, die ansonsten oftmals unbeabsichtigt zu erheblichen Risiken und Schäden führen kann.