Lassen Sie sich nichts gefallen –
ich lass’ mir auch nichts gefallen.
(Dieter Hildebrandt)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Holz kam schon im Jahre 1993 als Mitarbeiter in die Kanzlei des Rechtsanwalts Heribert Metzenmacher. Bereits 1994 wurde er Partner der Kanzlei Metzenmacher & Holz.
Er ist seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt heute überwiegend Arbeitgeber. Er ist von vielen Firmen als ständiger Berater in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten geschätzt und gefragt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben dem Arbeitsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht.