Der Standpunkt macht es nicht, die Art macht es, wie man ihn vertritt.
(Theodor Fontane)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Yahya J. Farschtschi trat schon im Jahre 2008 als Referendar in die Kanzlei METZENMACHER × HOLZ × SANDMANN ein. Ab 2009 war er dort als Rechtsanwalt tätig. Nach einer mehrjährigen fachlichen Spezialisierung in einer größeren multidisziplinären Kanzlei ist er seit 2020 Rechtsanwalt in der Kanzlei HSK.
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Farschtschi liegen im Arbeitsrecht und allgemeinen Wirtschaftsrecht. Neben der Beratung und Vertretung von Unternehmen verschiedener Branchen, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Bereichen, werden von ihm insbesondere auch Mandate im Bereich des Arbeitsstrafrechts (insb. Scheinselbstständigkeit) und Insolvenzarbeitsrechts (z. B. im Zuge von Unternehmenssanierungen) bearbeitet.