Der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... hat für jedes Kalenderjahr einen unabdingbaren Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, §§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Update zum Urlaub bedeutet Arbeitsfreistellung verbunden mit Lohnfortzahlung (Urlaubsentgelt).
Der Urlaubsanspruch kann arbeits- oder tarifvertraglich verlängert werden, sodass z.B. B. zusätzlich zum normalen Gehalt ein zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt oder zusätzliche Urlaubstage gewährt werden.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 I BUrlG vier Wochen. Einen erhöhten Urlaubsanspruch haben Jugendliche nach § 19 JArbSchG und Schwerbehinderte nach § 208 SGB IX.
jährlicher Urlaub
In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses steht dem ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... nur ein Teilurlausanspruch zu, § 4 BUrlG. Erst danach entsteht der volle Anspruch auf den Jahresurlaub bereits mit Beginn des Jahres.
Eine Kürzung des Jahresurlaubs kraft Gesetzes (sog. Zwölftelung des Jahresurlaubs) gibt es, wenn der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... erst in der zweiten Jahreshälfte in das Arbeitsverhältnis eintritt, § 5 I lit.
a BUrlG, oder er in der ersten Jahreshälfte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, § 5 I lit. c BUrlG.
Ansonsten hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sofern nicht ausnahmsweise. eine abweichende, wirksame individual- oder kollektivvertragliche Regelung vorliegt.
Brüche ab 0,5 werden immer aufgerundet, § 5 II BUrlG; "Ganztagsprinzip".
Bereits von einem früheren ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... gewährter UrlaubDer Arbeitnehmer hat für jedes Kalenderjahr einen unabdingbaren Anspruch auf... weiterlesen... muss sich der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... ggf. nach § 6 BUrlG anrechnen lassen.
Voraussetzung des Urlaubsantritts ist, dass der UrlaubDer Arbeitnehmer hat für jedes Kalenderjahr einen unabdingbaren Anspruch auf... weiterlesen... vom ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... festgelegt wurde. Der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... hat kein Recht sich selbst zu beurlauben. Die zeitliche Festlegung erfolgt in der Regel durch den ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... unter Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers. § 7 I 1 BUrlG.
Erst mit der Festlegung des Urlaubs wird der Urlaubsanspruch fällig. Vorher hat der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... nur einen fälligen Anspruch auf Festlegung des Urlaubs.
Der Urlaubsanspruch kann arbeits- oder tarifvertraglich verlängert werden, sodass z.B. B. zusätzlich zum normalen Gehalt ein zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt oder zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Beide Seiten müssen sich also einigen.
Die Ermessensausübung des Arbeitgebers ist am Maßstab des § 7 I 1 BUrlG gerichtlich überprüfbar. Nimmt der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... eigenmächtig UrlaubDer Arbeitnehmer hat für jedes Kalenderjahr einen unabdingbaren Anspruch auf... weiterlesen..., stellt dies einen Vertragsbruch dar, der den ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... zur außerordentlichen KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... berechtigen kann.
Zu beachten ist auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, § 87 I Nr. 5 BetrVG. Der BetriebsratIn Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten (§ 7 BetrVG) Arbeitnehmern... weiterlesen... hat hinsichtlich der Aufstellung der allgemeinen Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans mitzubestimmen. Möchte der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... also Regeln aufstellen. wann UrlaubDer Arbeitnehmer hat für jedes Kalenderjahr einen unabdingbaren Anspruch auf... weiterlesen... zu beantragen ist oder in bestimmten Zeiten Betriebsurlaub festlegen.
so hat er den BetriebsratIn Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten (§ 7 BetrVG) Arbeitnehmern... weiterlesen... zwingend zu beteiligen.
Große Diskussion haben die Regelungen zum Verfall des Urlaubs nach dem Bundesurlaubsgesetz ausgelöst.
Update zum Urlaub: Rechtsprechung
Die Regelungen zum Urlaubsverfall im Bundesurlaubsgesetz haben viel Diskussion ausgelöst. Laut Gesetz verfällt der Urlaub zum Jahresende oder kann bei Vorliegen entsprechender Gründe noch bis zum 31.03. genommen werden. im Folgejahr übernommen werden. Ausnahmen hiervon bestehen nach Rechtsprechung aufgrund europarechtlicher Vorgaben, wenn der Arbeitnehmer länger als den 31. März arbeitet. das folgende Jahr ist krank. Dann kann der noch nicht gewährte Urlaub bis zu einem Zeitraum von 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres angetreten werden. Erst danach verfällt er.
Nachdem eine zeitlang streitig war, ob Urlaubsansprüche immer verfallen, wenn der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... sie nicht aktiv einfordert, ist auch dies inzwischen durch den EUGH geklärt.
Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch, wenn er durch Zeitablauf verfallen ist und der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... den ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... nicht aktiv darauf hingewiesen hat, dass sein Anspruch verfällt, wenn er den UrlaubDer Arbeitnehmer hat für jedes Kalenderjahr einen unabdingbaren Anspruch auf... weiterlesen... nicht rechtzeitig einbringt.
Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... muss diesen Hinweis individuell unter Benennung der jeweiligen Urlaubsansprüche an die einzelnen ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... richten. Es reicht nicht aus, einen solchen Hinweis im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des (privatrechtlichen) Dienstvertrages. Er... weiterlesen... zu verankern und per Aushang an alle ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... zu richten. Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... muss seiner Mitwirkungspflicht jedes Jahr erneut nachkommen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Derzeit steht noch eine Entscheidung des EuGH zur Frage aus, ob sich solche nicht verfallenen Urlaubsansprüche unbegrenzt über die Dauer des Arbeitsverhältnisses anhäufen.
oder ob zumindest die Grenze der Verjährungsfristen gelten.
Das BundesarbeitsgerichtDas Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist zuständig für... weiterlesen... hat ein Revisionsverfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.
ob Urlaubsansprüche, die aufgrund unterlassener Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers zu einem Schadensersatzanspruch geworden sind, unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben zumindest verjähren.
Die Vorlage erfolgte mit Beschluss vom 29.09.2020 und steht noch zur Entscheidung aus.