HSK Arbeitsrecht

Zum Beispiel prüfen Zoll und Rentenversicherung immer häufiger betriebliche Vergütungssysteme auf Herz und Nieren. Wenn Arbeitszeitkonten, Entgelt oder Zuschläge nicht absolut rechtskonform sind, kommt es zur Anzeige. „Compliance“ betrifft daher längst nicht mehr nur Kartell- oder Vertriebsrecht und gilt nicht nur „für die anderen“. Geschäftsführer und Betriebsinhaber können persönlich in Haftung genommen werden.

Mit vorbeugender Rechtsberatung ist hier definitiv gut angelegt (Check von Lohnsystemen, Fremdpersonaleinsatz, Vertrieb; Erarbeitung neuer Ansätze; Einführung von Compliance-Strukturen). Sie sollten auch vorbereitet sein, wenn Zoll, Polizei oder Staatsanwaltschaft auftauchen. Wir verfügen über ein Netzwerk von Experten für diese Fälle – Arbeitsrechtler, Vertriebsspezialisten, Strafverteidiger, Compliance-Fachleute. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Kanzlei als externe Ombud-Stelle zu verwenden.

HSK Büro 17