Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... schuldet dem ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... das vereinbarte oder sich aus dem TarifvertragDer Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber oder... weiterlesen... ergebende Arbeitsentgelt als VergütungDer Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer das vereinbarte oder sich aus... weiterlesen.... Zum Arbeitsentgelt zählen neben dem laufenden Entgelt (Grundlohn) auch die zusätzlichen flexiblen Entgeltleistungen, soweit sie nicht Aufwendungen oder sonstige finanzielle Einbußen des Arbeitnehmers ausgleichen wollen (zum letzteren zählen z.B.: Aufwendungsersatz, Abfindungen). Auch wenn im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des (privatrechtlichen) Dienstvertrages. Er... weiterlesen... keine Vergütungspflicht vereinbart wurde, wird eine solche nach § 612 I BGB vermutet. Die Höhe ergibt sich dann aus § 612 II BGB, wobei dann meist die tarifliche VergütungDer Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer das vereinbarte oder sich aus... weiterlesen... als vereinbart gilt. Nach § 115 GewO muss bei gewerblichen Arbeitnehmern der Lohn in Geld (z.B. durch Überweisung auf ein Konto des Arbeitnehmers) und nicht durch Sachleistungen ausgezahlt werden. Bei anderen als gewerblichen Arbeitnehmern sind Sachleistungen nur zulässig, wenn dies vertraglich vereinbart wurde, oder wenn der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... dem zustimmt. Der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... hat nach §§ 134 II GewO, 242 BGB einen Anspruch auf eine Abrechnung (Lohnbeleg). Des Weiteren hat der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... nach § 82 II BetrVG dem ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... auf Verlangen die Zusammensetzung seines Lohns zu erläutern. Zahlungsort und -zeit richten sich nach den getroffenen einzelvertraglichen oder kollektiven Vereinbarungen. In der Regel ist der ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... vorleistungspflichtig, § 614 BGB. D.h. erst nach Erbringung der Arbeitsleistung wird der Vergütungsanspruch fällig. Bei Barzahlung kann der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... eine Quittung verlangen, § 368 BGB. Eine allgemeine Ausgleichsquittung hat aber keine Wirkung, wenn nicht genau angegeben wird, welche Ansprüche abgegolten wurden. Der Anspruch auf das Arbeitsentgelt wird mit Hilfe der Lohnzahlungsklage durchgesetzt. Die VollstreckungArbeitsgerichtliche Urteile oder Vergleiche können wie auch sonst im Zivilrecht... weiterlesen... richtet sich nach der ZPO, § 62 ArbGG. Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... schuldet, wenn nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, den Bruttolohnbetrag, so dass auch die Lohnklage entsprechend zu erheben ist.